Warum wir nicht vor einem neuen „Ermächtigungsgesetz“ stehen!

Wieder einmal kursieren in den Sozialen Medien und auf Kurznachrichtendienst Aufrufe, dringend zu beten und zu fasten wegen der bevorstehenden Debatte und Entscheidung zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Die Personen, die so dringend zum Gebet und Fasten aufrufen vermitteln in ihren Videobotschaften oder Texten ein bedrohliches Szenario. Sie befürchten die Abschaffung ganz wesentlicher Grundrechte, vor allem der Religionsfreiheit und sprechen in dem Zusammenhang weniger von einem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, sondern von einem „Ermächtigungsgesetz“.

Ihre Kritikpunkte sind vor allem:

  • massive Einschränkung der Religionsfreiheit und den Versammlungsmöglichkeiten von Kirchen und christlichen Gemeinschaften
  • Unklarheit darüber, wer die epidemische Lage von nationaler Tragweite definiert
  • dass das Ganze am Parlament vorbei geschieht

Nun bin ich kein Politiker, habe aber doch versucht, der ganzen Sache einmal ein wenig auf den Grund zu gehen.

Ja, es gibt diesen Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Er trägt das Aktenzeichen 19/23944 (Gesetzentwurf).  

In diesem Gesetzentwurf wird in Art. 1, 17 eine Ergänzung beim Infektionsschutzgesetzes vorgeschlagen. Dort soll unter § 28 der Zusatz § 28a eingefügt werden. Dieser Zusatz lautet folgendermaßen.

„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Be­kämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nati­onaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein:

    1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
    2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
    3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht),
    4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur-oder Freizeitgestal­tung zuzurechnen sind,
    5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
    6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
    7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlichen Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
    8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
    9. Betriebs-oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel-oder Großhandel oder Beschrän­kungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
    10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
    11. Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
    12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu be­stimmten Zeiten,
    13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
    14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
    15. Reisebeschränkungen.

Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

 

Als besonders problematisch wird hier Punkt 11 empfunden: Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften.

Im gleichen Dokument gibt es allerdings eine Erläuterung zu diesem Punkt:

Zu Nummer 11:

Die Beschränkung von Versammlungen wie auch von religiösen Zusammenkünften führen zu tiefgreifenden Grundrechtseingriffen. Bei Beschränkungen der Religionsausübung und von Versammlungen muss dem hohen Schutzgut der Religionsfreiheit und der Versammlungsfreiheit Rechnung getragen werden. Eine zeitweise Be­schränkung der Versammlungs-wie auch Glaubensfreiheit ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Infektions­lage in Abwägung mit dem Ziel einer Reduzierung von Infektionszahlen in einer volatilen Pandemielage unter erhöhten Rechtfertigungsanforderungen zulässig, um dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit an­gemessen gewährleisten zu können. Angemessene Schutz-und Hygienekonzepte haben Vorrang vor Untersagun­gen, sofern deren Einhaltung erwartet werden kann. Sofern jedoch Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung vorlie­gen, kommen Verbote in Betracht.

Versammlungen unter freiem Himmel sind regelmäßig weniger kritisch als solche in geschlossenen Räumen, wo die durch die Teilnehmer verursachte Aerosolkonzentration zumeist wesentlich höher liegen dürfte, auch wenn Belüften eine Absenkung bewirken kann. Gleichwohl können auch Versammlungen unter freiem Himmel durch eine begrenzte Aufstellfläche oder die schiere Vielzahl von Teilnehmern die durchgehende Einhaltung von Min­destabständen

 

Hier wird deutlich, mit welcher Sorgfalt und Vorsicht die Verfasser dieser Gesetzesvorlage an das Thema religiöse Versammlungen herangehen. Ausdrücklich wird davon gesprochen, dass dem hohen Schutzgut der Religionsfreiheit und der Versammlungsfreiheit Rechnung getragen werden muss. Daher haben Versammlungen mit angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten immer Vorrang vor einem Verbot.

Dieser Entwurf wurde bereits am 6. November im Parlament rege diskutiert und besprochen. Das Protokoll dieser Sitzung ist öffentlich zugänglich. Genau das ist ein demokratischer Prozess, indem solch ein Gesetzesentwurf im Parlament von allen Parteien und Rednern aus allen Fraktionen diskutiert und bewertet wird. Daraus ergeben sich neue Aspekte, können Unklarheiten aufgezeigt werden oder rechtlich problematische Gesetze unter die Lupe genommen werden. Es ist ermutigend beim Lesen dieses Protokolls, wie viele Parlamentarier darauf hinweisen, dass das Parlament im gesamten Prozess der Schutzmaßnahmen und Gesetzgebung gegenwärtig und auch zukünftig einbezogen werden muss. Hier spürt man eine klare Sensibilisierung des deutschen Parlaments.

Es ist auch nicht korrekt zu behaupten, es wäre nicht klar, von wem oder wie eine epidemische Lage von nationaler Tragweite definiert wird. Im Infektionsschutzgesetz §5 ist das klar geregelt:

(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

 

Es ist und bleibt der deutsche Bundestag, der diese Lage feststellt und nicht die Regierung oder der Gesundheitsminister!

Nachdem dieser dritte Gesetzentwurf seine erste Lesung im Parlament hinter sich hatte, wurde er von der Regierung auch dem Bundesrat vorgelegt, der seinerseits diesen Gesetzentwurf kommentieren konnte.

Das Resultat ist nun eine überarbeitete Fassung dieses Entwurfs eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung. Dieser Entwurf trägt das Aktenzeichen 19/24232 (Gesetzentwurf) . Im Vergleich zum ersten Entwurf, auf den in diesen ganzen Aufrufen zum Beten und Fasten hingewiesen wird, gibt es im zweiten Entwurf deutliche Veränderungen. So fehlt dort Art. 7, bei dem es um die Einschränkung der Grundrechte ging. (Einfach mal beide Gesetzesvorlagen miteinander vergleichen!)
Auch bei § 28a gibt es Veränderungen. Die Bundesregierung möchte die Vorschläge des Bundesrates aufgreifen und die notwendigen Schutzmaßnahmen deutlich konkretisieren, damit hier kein willkürliches Vorgehen entstehen kann. In der Neufassung des Gesetzesentwurfes klingt das folgendermaßen:

Es wurde am 3. November 2020 im Umlaufverfahren vom Kabinett eine Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, die den am 28. Oktober 2020 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite um einen neuen § 28a IfSG ergänzt, mit dem in Ergänzung der Generalklausel in § 28 IfSG nicht abschließende Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 benannt werden. Das Anliegen zur Ergänzung und Konkretisierung derjenigen Schutzmaßnahmen, die regelhaft von den Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Rechtsverordnung nach § 32 IfSG erlassen werden können, wird im weiteren parlamentarischen Verfahren behandelt.

 

In den entsprechenden Aufrufen im Internet zum Gebet wird davon gesprochen, dass die Entscheidung im Bundestag vom 18. November 2020 ein Schicksalstag für die deutsche Nation ist. Bei der Schilderung über die Entscheidung dieser Gesetzesvorlage bekommt man den Eindruck, als würden hier die Weichen für eine neue Diktatur gestellt. Nicht umsonst wird von den besorgten Christen bei dieser Gesetzesvorlage bewusst von einem »Ermächtigungsgesetz« gesprochen. Dieser Begriff ist natürlich vorbelastet. Es steht in allererster Linie für das Ermächtigungsgesetz vom 23.März 1933, das die Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur darstellt.

Diesen impliziten Vergleich finde ich eine echte Frechheit. Hier wird unterstellt, dass jetzt ähnliche Machenschaften im Gange sind wie damals zu Beginn des Nationalsozialismus. Als Adolf Hitler 1933 Reichskanzler wurde, hatte er bereits eine Vorgeschichte. Da war er bereits seit zwölf Jahren Vorsitzender der NSDAP, hatte einen Putschversuch der Weimarer Republik hinter sich, saß im Gefängnis und sein Buch »Mein Kampf« war bereits seit neun Jahren im Buchhandel! Seit Jahren versprühte er die antisemitische und rassistische Ideologie des Nationalsozialismus. Er säte Hass gegenüber Juden, der jüdischen Religion, gegenüber Minderheiten und Randgruppen. Er bediente Verschwörungstheorien von der jüdischen oder der kommunistischen Weltverschwörung. Er verbreitete seit Jahren Zwietracht, Uneinigkeit und Spaltung in der Bevölkerung.

Das ist nun wirklich eine vollkommen andere Ausgangslage als bei Angela Merkel und ihrer Regierung. Auch sie hat eine Vorgeschichte. Wir kennen Frau Merkel seit über 15 Jahren als deutsche Bundeskanzlerin. Sie hat in all diesen Jahren keinerlei Anzeichen von Hass, Spaltung oder Menschenverachtung gezeigt. Im Gegenteil war sie weltweit leuchtendes Vorbild für die Integration von Migranten und der Anstoß zu unermüdlicher Anstrengung in Bezug auf die Flüchtlingsproblematik. Auch jetzt sehe ich bei ihr mehr die große Sorge um das menschliche Wohlergehen im Hinblick auf die Gesundheit.

Dieser Gesetzentwurf, der jetzt im Parlament diskutiert wird, wäre eventuell unnötig, wenn sich einige Teile der Bevölkerung strikter an die bestehenden Hygienevorschriften halten würden. Aber solang immer noch zehntausende von Coronaleugnern durch die Innenstädte ziehen, ohne Mundschutz und Mindestabstand, wundert es nicht, wenn sich diese Infektion weiter und weiter ausbreitet. Aber es verwundert mich, warum gerade bestimmte christliche Kreise hier intensiv mitmischen.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis einige Ärzte und Intensivpfleger. Ich habe Eltern und Schwiegereltern die bald 80 Jahre alt sind und ich habe gute Freunde, die durch Asthma oder Lungenkrankheiten vorbelastet sind. Im Frühjahr sind hier in Erlangen viele der wegen Covid zu beatmenden Patienten gestorben, darunter eine junge Frau, die hochschwanger war. Ihr Mann hat nicht nur seine Ehefrau, sondern auch das ungeborene Kind verloren. Die Berichte meiner Bekannten aus der Intensivstation sind schockierend und verstörend.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir es nicht schaffen noch ein paar Monate diese strikten Maßnahmen durchzuhalten, bis es uns eine Impfung ermöglicht, weniger gefährdet zu sein und mit dieser Krankheit besser in unserem Alltagsleben zurechtzukommen.

Bei uns in Bayern sind die religiösen Veranstaltungen explizit vom Versammlungsverbot ausgenommen wegen dem besonderen Schutz des religiösen Lebens! Obwohl Restaurants, Theater und Kinos geschlossen sind, dürfen Gottesdienste weiterhin stattfinden. Und wenn wir in ein paar Wochen für eine kurze und überschaubare Zeit auch keine Gottesdienste mehr feiern dürfen, wird das nicht der Untergang des Christentums sein und auch nicht die Wegbereitung einer neuen Diktatur! Schon im Frühjahr haben es uns gesetzliche Erleichterungen möglich gemacht, unproblematisch Onlinegottesdienste durchzuführen. Ja, vielleicht können wir uns ein paar Wochen lang nicht mehr zum Gottesdienst treffen. Aber wir haben nach wie vor die völlige Freiheit, jeden Tag Onlinegottesdienste zu machen, unsere Gottesdienste über YouTube einem Millionenpublikum zur Verfügung zu stellen (falls es so viele Leute interessiert), uns über Skype als Hauskreis zu treffen, im Wald miteinander Lieder zu singen, miteinander zu telefonieren, Podcasts zu veröffentlichen, Blogs zu schreiben usw.
Ja, diese Maßnahmen sind unbequem, ungemütlich und für einige Wirtschaftszweige außerordentlich problematisch und existenzbedrohend. Manches könnte man besser machen und hinterher sind alle schlauer!

Ich habe manchmal den Eindruck, dass es hier weniger um die Sorge um die Einschränkung von Grundrechten geht, sondern vielmehr um die ganz egoistische Verteidigung meiner Ansprüche und Rechte. Was ist so schlimm daran, für ein paar Wochen in der Reisefreiheit und Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu sein? Warum sind wir nicht zu einem gewissen Maß an Verzicht bereit, um diese rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen? Selbst wenn nur wenige Prozent der Infizierten schwer erkranken oder sterben, werden es bei der massiven Anzahl an Infektionen  am Ende doch eine große Zahl an Opfer. Und es lässt sich leicht darüber philosophieren, solange es nicht die eigene Ehefrau, die eigene Mutter oder der eigene Bruder ist!
Warum tun sich manche Christen so schwer mit diesen Einschränkungen, die dem Schutz des Lebens gelten, die auf der anderen Seite zu ungeheuren Opfern auffordern wenn es darum geht, ungeborenes Leben zu schützen und da keine Zumutung für eine Frau zu groß ist. Es ist einfach nicht fair, der 16-jährigen Schwangeren zuzumuten, ihr Kind auszutragen, gegebenenfalls die Schule abzubrechen, auf eine gute Ausbildung zu verzichten und ab sofort als Hartz 4 Empfängerin für ihr Neugeborenes dazu sein und auf der anderen Seite keine Bereitschaft aufzubringen, für ein paar Monate keine Präsenzgottesdienste zu machen, nicht in den Hauskreis gehen zu können, auf den Theaterbesuch zu verzichten und den Einkaufsbummel bleiben zu lassen.
Und ich stelle mich ganz hinter den Schutz des ungeborenen Lebens! Aber dann darf auch der Schutz des existierenden Lebens und gerade der Gefährdeten und Alten nicht auf der Strecke bleiben. Wenn ich beim Einen zu Einschränkungen auffordere, dann muss ich doch beim Anderen auch dazu bereit sein. Wir können doch nicht Wasser predigen und Wein trinken!

Meiner Meinung nach dient dieser Gesetzentwurf tatsächlich dem Schutz der Bevölkerung. Daraus eine drohende Abschaffung der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit zu konstruieren, ist ein weiterer Bestandteil der wachsenden Verschwörungstheorien, für die Christen so anfällig sind. Und es ist schlichtweg eine Ignoranz des gegenwärtigen parlamentarischen Prozesses. Es ist  nicht redlich, alte Fassungen von Gesetzentwürfen zu veröffentlichen und daraus auch noch falsche Schlussfolgerungen zu ziehen. Das ist einfach nur Panikmache und Desinformation. Das, wofür wir beten sollen findet schon lange in den Lesungen unseres Parlaments statt. Man muss nur einen Blick in das Protokoll werfen.
Wir haben sehr viele gute, redliche und anständige Politiker in unseren Parlamenten. Die Aufrufe besorgter Christen haben das Potenzial, das Ansehen dieser Politiker zu beschädigen. Es unterstellt ihnen, an einer großen Verschwörung und Entmachtung des Volkes beteiligt zu sein und schürt damit die Angst. Und es ist gerade das Schüren der Angst, dass 1933 zum diesem verheerenden Ermächtigungsgesetz geführt hat.

Keinesfalls möchte ich blind und taub dem politischen Geschehen gegenüber sein. Jeden Schritt in Richtung Totalitarismus oder Abschaffung von Grundrechten müssen wir entgegentreten. Aber aus diesem Gesetzentwurf das abzuleiten, halte ich für falsch. Ich würde mir wünschen, dass bei der Aufforderung des Paulus, für unsere Obrigkeit zu beten nicht immer gleich der Gedanke mitschwingt, dass die Politiker das wegen ihrer Gottlosigkeit, Korruptheit oder wegen ihrer geheimen Agenda so dringend nötig haben. Der Auftrag, für unsere Obrigkeit zu beten, sollte für deutsche Christen vor allem eine ordentliche Dosis Dankbarkeit beinhalten! Gerade mit Hinblick auf die Situation in den USA, aber auch die Entwicklung in einigen europäischen Staaten, wüsste ich kein Land auf der Welt, bei dem ich mehr dankbar für die politische Landschaft wäre als in Deutschland. Und wenn wir endlich aufhören würden, als Christen diese unsäglichen Verschwörungstheorien zu verstärken, würden wir auch weniger Wähler zu rechten und extremen Parteien treiben.

 

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